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Du möchtest Mitglied beim Fitness- und Kampfsportzentrum e.V. werden?

Gerne kannst Du 2 Mal zum Testen und Reinschnuppern am Training teilnehmen – danach solltest Du diesen Antrag ausfüllen und absenden.

Wir haben 2 Möglichkeiten:- eine Mitgliedschaft für einen Monat (35,00 €) oder eine Mitgliedschaft mit einer Trainings-Flatrate für´s ganze Jahr.

Gerne kannst Du das Formular online ausfüllen – nach erfolgreicher Prüfung hast Du die Möglichkeit zur Teilnahme an dem umfangreichen Trainingsangebot.

Erwachsene zahlen nur 300,00 € im Jahr (25,00 € pro Monat).

Ermäßigte nur 240,00 € pro Jahr (20,00 € pro Monat).​​​

Der ermäßigte Jahresbeitrag gilt für Personen unter 18, Schüler*innen, Auszubildenden, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden, Arbeitssuchenden mit Leistungen nach ALG I sowie Schwerbehinderten, gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung.

Bei Neu-Anmeldungen während des Jahres ist der prozentuale Jahresbeitrag des restlichen Jahres jeweils am 1. des Folgemonats fällig.
Beispiel: Anmeldung am 15.3., dann wird am 1. April 9/12 des Jahresbeitrags eingezogen.

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Der Beitragseinzug erfolgt zu den unten genannten Fälligkeiten. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Beträgen ist nicht möglich.

Einzug des Jahresbeitrags erfolgt am 01.02. eines jeden Jahres.

Mitgliedschaft

Anmeldung / SEPA Mandat

Hinweise:

Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Alle im Zusammenhang einer Rücklastschrift jedweder Art entstehenden Gebühren sind vom Zahler zu tragen. Die Erinnerung an evtl. Außenstände ist kostenfrei, für nachfolgende Mahnungen werden weitere Gebühren seitens des Vereins erhoben. Fällt der genannte Zahltag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Durch das Absenden dieses Formulares erklärt der Antragsteller seinen Beitritt, stellvertretend bei unter 18jährigen der/die Erziehungsberechtigte/n und verpflichtet sich zur Einhaltung der Satzung und Ordnungen, insbesondere zur pünktlichen Bezahlung des Vereinsbeitrages und Unterstützung der Vereinsziele.


Änderungen bezüglich der Adress- oder Kontodaten sind unverzüglich dem Verein mit zu teilen. Die Satzung und weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunk 'Zahlen, Fakten, Satzung'.

Die Kündigung ist dem Vorstand gegenüber schriftlich (auch gerne per E-Mail oder WhatsApp) zu erklären.

Erziehungsberechtigter bei Personen unter 18 DSGVO: Jedes Mitglied hat das Recht, über die Sammlung und Verwendung der Daten informiert zu werden. Ein aktives Einverständnis ist zwingend erforderlich. Jedes Mitglied hat das Recht auf das Vergessenwerden. Das bedeutet, dass nach Ende der Mitgliedschaft alle Daten gelöscht werden und einem eventuellen Auftragsverarbeiter sowie Ihrem Dachverband und allen weiteren Stellen Bescheid geben müssen, dass auch sie die Daten löschen. Sie müssen allen Mitgliedern das Recht auf den Zugriff auf die eigenen Daten und deren Verwendungszweck gewähren. Das funktioniert online in passwortgeschützten Bereichen oder auf elektronischem Wege. Jedes Mitglied hat das Recht, die Daten übertragen zu bekommen. Integrieren Sie einen Weg, wie Sie angeforderte Daten sicher und maschinenlesbar übertragen können. Jedes Mitglied hat das Recht auf eine Berichtigung inkorrekter Daten. Sind Daten fehlerhaft oder veraltet oder hat das Mitglied einen Einspruch eingelegt, müssen Sie unverzüglich die nötige Anpassung vornehmen. Jedes Mitglied kann die Einschränkung der Nutzung seiner Daten fordern. Das bedeutet, dass Sie sie zwar abspeichern, aber nicht verwenden dürfen. Jedes Mitglied kann von seinem Einspruchsrecht gegen die Verwendung seiner Daten für das Direktmarketing Gebrauch machen. Lehnt ein Mitglied das direkte Marketing ab, dürfen Sie die Daten dafür nicht mehr verwenden. Bei einer Gefährdung der Datensicherheit haben die Mitglieder das Recht, innerhalb von 72 Stunden benachrichtigt zu werden. Dafür müssen Sie Prozesse einrichten, um Probleme in der Datensicherheit sofort zu erkennen und die Betroffenen innerhalb der Frist zu benachrichtigen.

Datenschutz-Erklärung


Einverständnis-Erklärung

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